Als Mieter haben Sie Anspruch auf eine gebrauchstaugliche Wohnung. Feuchtigkeit, Schimmel, Heizungsausfall defekte Fenster oder auch Lärmbelästigung durch eine Baustelle berechtigen zu Mietzinsminderung. Voraussetzung ist, dass der Mangel dem Vermieter unverzüglich schriftlich angezeigt wird. Eine eigenmächtige Mietkürzung ohne Anzeige kann problematisch sein. Wir helfen Ihnen, Mängel korrekt zu rügen und Ihre Rechte durchzusetzen.
Verlässlich. Kompetent. Seit über 30 Jahren für Ihre Rechte im Einsatz.