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Verwaltungsstrafrecht und Führerschein

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Verwaltungsrecht

Wenn kleine Fehler große Folgen haben

Radarstrafe? Führerscheinentzug? Oft beginnt alles mit einer einzigen Strafverfügung – und endet mit drastischen Konsequenzen. Gerade im Verwaltungsrecht gilt: Wer früh reagiert, hat bessere Karten. Wir vertreten Mandant:innen in ganz Oberösterreich, wenn Behörden aktiv werden – vom Einspruch gegen eine Geldstrafe bis zur Abwehr eines Führerscheinentzugs. Mit über 30 Jahren Erfahrung im Verwaltungsstrafrecht wissen wir, worauf es ankommt: Fristen kennen, richtig argumentieren – und nicht warten, bis es zu spät ist.

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Dienstleistungen

Unsere Leistungen im Überblick

Verwaltungsstrafrecht

Wir prüfen Bescheide auf formale und sachliche Fehler, legen fristgerecht Einspruch ein und vertreten Sie im Verwaltungsverfahren. Oft lässt sich bereits durch ein gut begründetes Schreiben ein Entzug oder eine hohe Geldstrafe vermeiden.

Führerschein-Entzugsverfahren

Wenn der Führerschein entzogen werden soll, ist schnelles und strategisches Handeln entscheidend. Wir helfen, Fristen zu wahren, Gutachten richtig einzuschätzen und den Entzug mit rechtlichen Mitteln abzuwenden – am besten schon im Vorverfahren.

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Verwaltungsrecht

Warum uns wählen

Weil wir wissen, wie schnell Verwaltungsrecht existenziell wird – und wie wenig Spielraum man oft hat, wenn man zu spät reagiert. Mit über drei Jahrzehnten Erfahrung im Umgang mit Behörden, Verwaltungsverfahren und Führerscheinfragen begleiten wir unsere Mandant:innen durch komplexe Verfahren – klar, effizient und mit dem Ziel, das Beste für Sie herauszuholen.

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Fallbeispiel

Unser Mandant hatte in einer Baustelle die Tempobegrenzung übersehen – laut Bescheid war er um 41 km/h zu schnell und sollte deshalb den Führerschein abgeben. Wir legten fristgerecht Einspruch ein, prüften das Messprotokoll und stellten fest, dass die Beschilderung vor Ort nicht ausreichend sichtbar war.
Das Verfahren wurde eingestellt – der Führerschein blieb beim Mandanten. Kein Entzug, keine Nachschulung, keine Folgekosten.

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Unverbindlich beraten lassen persönlich ehrlich lösungsorientiert

Sie haben ein rechtliches Anliegen oder möchten einfach Klarheit in Ihrer Situation? Wir nehmen uns Zeit für Sie – unverbindlich, persönlich und mit klarem Blick auf Ihre Lösungsmöglichkeiten.

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