Home / Verwaltungsstrafen und Führerschein
Wenn kleine Fehler große Folgen haben
Radarstrafe? Führerscheinentzug? Oft beginnt alles mit einer einzigen Strafverfügung – und endet mit drastischen Konsequenzen. Gerade im Verwaltungsrecht gilt: Wer früh reagiert, hat bessere Karten. Wir vertreten Mandant:innen in ganz Oberösterreich, wenn Behörden aktiv werden – vom Einspruch gegen eine Geldstrafe bis zur Abwehr eines Führerscheinentzugs. Mit über 30 Jahren Erfahrung im Verwaltungsstrafrecht wissen wir, worauf es ankommt: Fristen kennen, richtig argumentieren – und nicht warten, bis es zu spät ist.

Warum uns wählen
Weil wir wissen, wie schnell Verwaltungsrecht existenziell wird – und wie wenig Spielraum man oft hat, wenn man zu spät reagiert. Mit über drei Jahrzehnten Erfahrung im Umgang mit Behörden, Verwaltungsverfahren und Führerscheinfragen begleiten wir unsere Mandant:innen durch komplexe Verfahren – klar, effizient und mit dem Ziel, das Beste für Sie herauszuholen.
Fallbeispiel
Unser Mandant hatte in einer Baustelle die Tempobegrenzung übersehen – laut Stafverfügung war er um 41 km/h zu schnell und sollte deshalb den Führerschein abgeben. Wir legten fristgerecht Einspruch ein, prüften das Messprotokoll und stellten fest, dass die Beschilderung vor Ort nicht ausreichend sichtbar war.
Das Verfahren wurde eingestellt – der Führerschein blieb beim Mandanten. Kein Entzug, keine Nachschulung, keine Folgekosten.

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Persönlich. Ehrlich. Lösungsorientiert.
Sie haben ein rechtliches Anliegen oder möchten einfach Klarheit in Ihrer Situation? Wir nehmen uns Zeit für Sie – persönlich und mit klarem Blick auf Ihre Lösungsmöglichkeiten.

Verlässlich. Kompetent. Seit über 30 Jahren für Ihre Rechte im Einsatz.
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