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Worum geht’s konkret?

Immobilienrecht betrifft Werte, Rechte und Pflichten rund um Grundstücke und Gebäude – weit über Mietrecht und die reine Vertragsgestaltung hinaus. Typisch sind Fragen zu Grundbuch (Eigentum, Dienstbarkeiten/Servituten), Wohnungseigentum, Nachbarschaftsrecht (Immissionen, Überbau, Abstände), Baumängeln nach Übergabe, Bauträger-Themen oder behördlichen Auflagen im Bauverfahren. Als Anwalt für Immobilienrecht strukturieren wir Ihren Fall, sichern Fristen und Beweise und verschaffen Ihnen die nötigen Handlungsspielräume. Unser Fokus auf dieser Seite: Themen außerhalb von Mietrecht und Immobilienverträgen – praxisnah, durchsetzungsstark und mit Blick auf wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.

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Typische Probleme in der Praxis

  • Unklare oder fehlerhafte Grundbuchseintragungen (Eigentum, Dienstbarkeiten/Servituten, Wohnrecht)
  • Grenz- und Nachbarschaftsstreit (Überbau, Einfriedung, Bäume/Wurzeln, Lärm & sonstige Immissionen)
  • Konflikte im Wohnungseigentum (WEG-Beschlüsse, Betriebskosten, Sondernutzungsrechte, Verwaltung)
  • Baumängel nach Übergabe & verweigerte Mängelbehebung (Bauträger, Handwerker, Gewährleistungsfragen)
  • Maklerprovision, Rücktritts- und Haftungsthemen rund um die Abwicklung – wer trägt welches Risiko?
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Wie wir helfen

Wir prüfen Grundbuchsauszüge, Pläne, Bauakten und Beschlüsse, klären die Rechtslage bei Servituten, Grenzen und Wohnungseigentum und bewerten Risiken (z. B. Benützungsuntersagung, behördliche Auflagen). Wir verhandeln mit Nachbarn, Verwaltern, Bauträgern und Maklern, sichern Beweise, holen Gutachten ein und setzen Ihre Ansprüche durch – von Gewährleistung und Schadenersatz bis zur Berichtigung von Eintragungen. Wo nötig beantragen wir einstweilige Verfügungen und vertreten Sie vor Behörden und Gerichten. Als Anwalt für Immobilienrecht arbeiten wir lösungsorientiert: pragmatisch, zügig und mit klarem Kosten-Nutzen-Blick.

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Fallbeispiel aus der Praxis

Unsere Mandantin durfte eine bereits fertiggestellte Dachterrasse nicht mehr nutzen; der Verwalter berief sich auf fehlende Berechtigung. Wir prüften Wohnungseigentumsvertrag, Nutzwertgutachten, Grundbuch und Bauakten. Ergebnis unserer Intervention als Anwalt für Immobilienrecht: Feststellung des Sondernutzungsrechts, Eintragung im Grundbuch und Anerkennung durch die Eigentümergemeinschaft – die Nutzung wurde dauerhaft gesichert, die Mandantin erhielt Kostenersatz.

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Unverbindlich beraten lassen persönlich ehrlich lösungsorientiert

Sie haben ein rechtliches Anliegen oder möchten einfach Klarheit in Ihrer Situation? Wir nehmen uns Zeit für Sie – unverbindlich, persönlich und mit klarem Blick auf Ihre Lösungsmöglichkeiten.

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