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Worum geht’s konkret?
Nach einem Unfall, einer Operation oder einem Behandlungsfehler entstehen oft erhebliche Arzt-, Spitals- und Rehakosten – von Wahlarzt-Honoraren über Physiotherapie bis zu Heilbehelfen und Fahrtspesen. Häufig zahlen Versicherungen oder Sozialversicherungsträger nur teilweise oder verweisen auf „Kassentarife“. Genau hier setzen wir an: Als Anwalt für Behandlungskosten prüfen wir, wer wofür aufkommt (Haftpflichtversicherung des Schädigers, Kranken- oder Unfallversicherung, Regress gegenüber dem Verursacher) und machen sämtliche erstattungsfähigen Positionen geltend – inklusive Zukunftskosten. Wichtig: Belege sichern, Fristen beachten und nicht vorschnell mit Kürzungen zufriedengeben. Wir sorgen dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen rechtlich zusteht.
Typische Probleme in der Praxis
- Krankenkasse oder Versicherung lehnen die Kostenübernahme ab oder zahlen nur den Kassentarif
- Wahlärztliche Leistungen, Reha oder Heilbehelfe werden pauschal „heruntergekürzt“
- Unklare Zuständigkeiten zwischen Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung verzögern die Erstattung
- Geforderte Originalrechnungen/Gutachten liegen nicht vollständig vor – Fristen drohen zu verstreichen
- Nachbehandlung, Medikamente oder Fahrtkosten werden als „nicht notwendig“ eingestuft
Wie wir helfen
Wir klären die Anspruchsgrundlage (Haftpflicht, Sozialversicherung, Privatversicherung), sichten Belege und holen bei Bedarf medizinische Stellungnahmen ein. Als Anwalt für Behandlungskosten verhandeln wir mit Versicherungen auf Augenhöhe, beziffern alle Positionen (Wahlarzt, Spital, Reha, Heilbehelfe, Medikamente, Fahrt- und Pflegekosten) und berücksichtigen Zukunftskosten, Zinsen sowie Indexierung. Wir beantragen Vorschüsse, sichern Fristen, koordinieren Gutachten und vertreten Sie außergerichtlich wie gerichtlich – mit dem Ziel, die volle und rechtzeitige Erstattung durchzusetzen. Realistisch, lösungsorientiert und mit klarer Kommunikation.
Fallbeispiel aus der Praxis
Unsere Mandantin musste nach einer Sportverletzung eine rasche Operation beim Wahlarzt durchführen lassen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wollte lediglich den Kassentarif erstatten. Wir machten die vollständigen Behandlungskosten, Physiotherapie sowie Fahrt- und Heilbehelfskosten geltend – mit detaillierter medizinischer Begründung und vollständiger Beleglage. Ergebnis: Nach Verhandlungen wurde der volle Betrag inklusive Zukunftskosten übernommen.
Unverbindlich beraten lassen persönlich ehrlich lösungsorientiert
Sie haben ein rechtliches Anliegen oder möchten einfach Klarheit in Ihrer Situation? Wir nehmen uns Zeit für Sie – unverbindlich, persönlich und mit klarem Blick auf Ihre Lösungsmöglichkeiten.