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Worum geht’s konkret?
Beim Sorge- und Kontaktrecht stehen die Bedürfnisse Ihres Kindes im Mittelpunkt – und gleichzeitig oft große Entscheidungen für Eltern: Wer trifft Alltags- und Schulentscheidungen? Wo lebt das Kind hauptsächlich? Wie werden Kontaktzeiten, Ferienaufteilungen oder ein geplanter Umzug geregelt? Gerade nach einer Trennung prallen Emotionen und Recht schnell aufeinander.
Als Anwalt für Obsorgerecht bzw. Anwalt für Kontaktrecht unterstützen wir Sie dabei, tragfähige Lösungen zu finden – einvernehmlich, wenn möglich, entschlossen, wenn nötig. Wir prüfen Ihre Ausgangslage, sichern Fristen, stellen Anträge (z. B. auf vorläufige Obsorge- oder Kontaktregelungen) und vertreten Sie vor Gericht. Ziel: klare, kindgerechte Regelungen für Obsorge und Kontakt – ohne endlose Verfahren.
Typische Probleme in der Praxis
- Hauptaufenthalt ungeklärt – Konflikte über Wohnort, Umzug oder Kindergarten/Schule
- Kontaktrecht ohne Plan: Wochenenden, Ferien und Feiertage führen zu Dauerstreit
- Dringlichkeit: Bedarf an vorläufigen Regelungen bei akuten Konflikten oder Gefährdung
- Kommunikation eskaliert – das Kindeswohl rückt aus dem Blick, Verfahren stocken
- Ferienkontaktrecht ungeklärt – Uneinigkeit über Dauer, Aufteilung und Urlaubsplanung führt zu Belastungen für Kind und Eltern
Wie wir helfen
Als Anwalt für Obsorge und Kontaktrecht schaffen wir Struktur und Ruhe: Wir analysieren Ihre Situation, stellen das Kindeswohl in den Mittelpunkt und entwickeln einen realistischen Plan für Hauptaufenthalt, Betreuung und Kontaktzeiten. Dazu gehören auch klare Regelungen für Ferien und Feiertage. Wir formulieren Vereinbarungen, stellen bei Bedarf einstweilige Anträge, sichern Beweise und vertreten Sie vor Gericht. Wo möglich, fördern wir Einigungen – wo nötig, verhandeln wir konsequent. Unser Anspruch: klare, vollstreckbare Lösungen, die im Alltag funktionieren und dem Kind Stabilität geben.
Fallbeispiel aus der Praxis
Nach der Scheidung konnten sich die Eltern nicht darauf einigen, wie die Sommerferien mit den beiden Kindern aufzuteilen sind. Der Vater wollte durchgehende vier Wochen, die Mutter nur zwei Wochen am Stück gewähren. Wir analysierten die Bedürfnisse der Kinder, brachten einen Antrag auf Ferienregelung ein und schlugen ein ausgewogenes Modell vor. Das Gericht bestätigte unsere Lösung: je zwei Wochen bei jedem Elternteil, mit einem zusätzlichen Wechselwochenende in der Mitte. Ergebnis: Geregelte Ferienplanung, planbare Urlaubszeiten für beide Eltern und ein entspannter Sommer für die Kinder.
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Persönlich. Ehrlich. Lösungsorientiert.
Sie haben ein rechtliches Anliegen oder möchten einfach Klarheit in Ihrer Situation? Wir nehmen uns Zeit für Sie – persönlich und mit klarem Blick auf Ihre Lösungsmöglichkeiten.

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