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Erbrecht – Ihr Anwalt für Erbrecht

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Erbrecht

Worum geht’s konkret?

Erben ist mehr als ein Formalakt. Es geht um Vermögensnachfolge, Pflichten und oft auch um familiäre Dynamiken. Ob Testament, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsansprüche, Vermächtnis, Schenkungen zu Lebzeiten oder die Abwicklung des Nachlasses: Entscheidungen haben rechtliche und finanzielle Folgen. Als Anwalt für Erbrecht sorgen wir für Klarheit – von der rechtssicheren Gestaltung (Testament, Erbvertrag) bis zur konsequenten Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Streitfall. Wir achten auf Fristen, sichern Beweise und vertreten Sie gegenüber Miterben, Vermächtnisnehmern und Behörden – sachlich, lösungsorientiert und mit langjähriger Erfahrung.

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Typische Probleme in der Praxis

  • Unklare oder widersprüchliche Testamente führen zu Streit zwischen Miterben
  • Pflichtteilsansprüche werden übergangen, falsch berechnet oder verzögert
  • Vorweggenommene Erbfolge (Schenkungen) wirft Fragen zur Anrechnung und Ausgleichung auf
  • Nachlassverbindlichkeiten und Schulden werden zu spät erkannt oder falsch bewertet
  • Erbquoten, Vermächtnisse und Teilungsvereinbarungen sind rechtlich nicht sauber geregelt
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Wie wir helfen

Als Anwalt für Erbrecht prüfen wir Ihre Ausgangslage umfassend: Welche Erb- und Pflichtteilsrechte bestehen? Welche Nachlasswerte und Schulden sind zu berücksichtigen? Welche Gestaltung schützt Ihren Willen am besten? Wir entwerfen und überprüfen Testamente, Erb- und Pflichtteilsverzichte, beraten zu Schenkungen und Unternehmensnachfolge, moderieren Erbengemeinschaften und verhandeln Teilungsvereinbarungen. Bei Konflikten setzen wir Ansprüche konsequent außergerichtlich und gerichtlich durch – mit klarer Strategie, sauberer Dokumentation und realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten.

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Fallbeispiel aus der Praxis

Unsere Mandantin wurde im Testament nur mit einem Vermächtnis bedacht, obwohl sie pflichtteilsberechtigt war. Wir prüften Nachlasswerte und Vorempfänge, führten die Pflichtteilsberechnung durch und verhandelten mit den Miterben. Ergebnis: Anerkennung des Pflichtteilsanspruchs samt Wertanpassung – die Mandantin erhielt eine deutlich höhere Auszahlung und eine tragfähige Teilungsvereinbarung, die weiteren Streit vermied.

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Unverbindlich beraten lassen persönlich ehrlich lösungsorientiert

Sie haben ein rechtliches Anliegen oder möchten einfach Klarheit in Ihrer Situation? Wir nehmen uns Zeit für Sie – unverbindlich, persönlich und mit klarem Blick auf Ihre Lösungsmöglichkeiten.

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