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Was kostet eine anwaltliche Erstberatung?
Die Kosten richten sich nach dem Umfang Ihres Anliegens. In der Regel bieten wir eine pauschale Erstberatung zwischen € 72 und € 150 an. Die Beratung dauert üblicherweise 30 bis 60 Minuten.
Wir arbeiten mit allen gängigen Rechtsschutzversicherungen zusammen und bieten unabhängige Beratung mit Direktabwicklung. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihrer Versicherung, klären die Deckung und rechnen direkt ab – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?
Alle relevanten Unterlagen wie Bescheide, Verträge oder Schriftverkehr. Je vollständiger die Unterlagen, desto besser kann die rechtliche Lage eingeschätzt werden.
Brauche ich einen Anwalt?
In vielen Verfahren besteht keine Pflicht zur anwaltlichen Vertretung wie etwa im Familienrecht. Ab einem Streitwert von über € 5.000 ist jedoch auch vor dem Bezirksgericht ein Anwalt zwingend erforderlich (§ 29 ZPO). Auch ohne Anwaltszwang ist juristischer Beistand meist entscheidend, um Fristen zu wahren, Ansprüche korrekt geltend zu machen und Fehler zu vermeiden.
Welche Kosten kommen in einem Verfahren auf mich zu?
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holen wir gerne vorab die Deckungszusage ein.
In vielen Fällen können wir für das gesamte Verfahren einen Pauschalbetrag vereinbaren – das sorgt für Planungssicherheit.
Ansonsten erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) auf Basis des Streitwerts; eine realistische Kostenschätzung ist vorab möglich.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
So früh wie möglich – je früher Sie rechtliche Unterstützung erhalten, desto größer sind Ihre Handlungsspielräume und Erfolgsaussichten.
Was kann ich tun, wenn mir jemand Geld schuldet und nicht zahlt?
Wir setzen Ihre Forderung zunächst außergerichtlich durch. Bleibt die Zahlung aus, leiten wir rasch Mahnklage oder Exekutionsverfahren ein – rechtssicher und effizient.
Mir wurde eine Zivilklage zugestellt – was ist jetzt zu tun?
Wenden Sie sich umgehend an einen Anwalt. Ab Zustellung der Klage laufen prozessuale Fristen. Wenn Sie einen „bedingten Zahlungsbefehl“ erhalten haben, so ist binnen 4 Wochen ab Zustellung ein Einspruch einzubringen. Bei Versäumen dieser Frist kann der geforderte Geldbetrag exekutiert werden. Bei allen anderen Zivilklagen die nicht auf reine Geldleistungen gerichtet sind ist eine Klagebeantwortung zu erstatten bzw. die Teilnahme an einer Tagsatzung notwendig.
Mir wurde eine Aufforderung zur Rechtfertigung zugestellt. Was ist zu tun?
Die Aufforderung zur Rechtfertigung ist Teil eines Verwaltungsstrafverfahrens. Sie gibt Ihnen die Möglichkeit, innerhalb einer gesetzten Frist zum Tatvorwurf Stellung zu nehmen. Gerade wenn eine höhere Geldstrafe oder im Verkehrsbereich eine Vormerkung oder ein Führerscheinentzug droht ist anwaltliche Hilfe zu einem möglichst frühen Zeitpunkt geboten. Ein Verwaltungsstrafverfahren beginnt entweder mit einer Aufforderung zur Rechtfertigung oder einer Strafverfügung. Die Ersteinschätzung in einem Verwaltungsstrafverfahren erfolgt kostenlos.
Mir droht der Führerscheinentzug? Was ist zu tun?
Ein Führerscheinentzug lässt sich in vielen Fällen verhindern. Entscheidend ist jedoch, bereits gegen die Geldstrafe vorzugehen, da in der Regel zwei getrennte Verfahren geführt werden – zunächst das Strafverfahren, danach das Führerscheinentzugsverfahren. Dauert das Verfahren länger als ein Jahr, ist ein Entzug des Führerscheins rechtlich grundsätzlich nicht mehr möglich. Kontaktieren Sie uns daher so früh wie möglich, um Ihre Chancen zu wahren!
Ich habe eine Strafverfügung erhalten. Was kann man dagegen machen?
Sie haben das Recht, dagegen vorzugehen – allerdings sind die gesetzlichen Fristen unbedingt einzuhalten. Ein anwaltlicher Einspruch kann helfen, Fehler im Verfahren aufzudecken und ungerechtfertigte Strafen abzuwenden.
Ich habe eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten. Was ist zu beachten?
Dies deutet darauf hin, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren aufgrund eines Anfangsverdachts eingeleitet wurde. Es ist entscheidend, dass Sie Ihre Rechte gemäß der österreichischen Strafprozessordnung kennen.
Gerade die erste Einvernahme ist besonders heikel, da eine dort abgegebene Aussage oft das weitere Verfahren prägt – und nur schwer zu korrigieren ist.
Kontaktieren Sie uns daher frühzeitig, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und keine unnötigen Risiken einzugehen.
Ein Freund oder Angehöriger wurde festgenommen. Wie ist vorzugehen?
Die Festnahme eines nahestehenden Menschen ist eine belastende Ausnahmesituation. Als Rechtsanwalt unterstützen wir Sie dabei, schnell Klarheit zu bekommen und das weitere Vorgehen rechtlich abzusichern.
Wir kümmern uns um die rasche Kontaktaufnahme mit dem Festgenommenen, verschaffen uns Einsicht in die Vorwürfe und beraten zur bestmöglichen Verteidigungsstrategie. Wir sind berechtigt, mit dem Beschuldigten zu sprechen – auch im Polizeianhaltezentrum – und können die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden übernehmen.
Warten Sie nicht ab – je früher ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, desto besser lassen sich Fehler vermeiden und Rechte sichern. Ein Pauschalhonorar kann vorab vereinbart werden.
Kann ich ein Urteil bzw. eine Entscheidung anfechten?
Ja, vielfach bestehen Rechtsmittel wie Berufung, Revision, Rekurs oder Beschwerde. Wir prüfen die Erfolgschancen und beraten Sie zu den nächsten Schritten. Achtung, auch hier sind Fristen zu beachten!
Ich habe einen Antrag auf Berufsunfähigkeits- / Invaliditätspension oder Rehabilitationsgeld gestellt und dieser Antrag wurde abgelehnt. Was kann ich tun?
Wenn Ihr Antrag auf Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension oder Rehabilitationsgeld abgelehnt wird, bedeutet das nicht das Ende des Prozesses.
Sie haben das Recht, gegen die Entscheidung binnen 3 Monaten ab Zustellung des negativen Bescheides Klage einzureichen. Ihr persönliches Erscheinen ist bei anwaltlicher Vertretung in der Regel nicht erforderlich. Im gerichtlichen Verfahren wird die Entscheidung des Sozialversicherungsträgers nochmals überprüft, dies führt in vielen Fällen zu einer positiven Entscheidung.
Ich wohne nicht in Linz. Ist die Besprechung auch Online möglich?
Moderne Beratung – auch online. Als zeitgemäße Kanzlei bieten wir Ihnen auf Wunsch auch Besprechungstermine per Microsoft Teams, Zoom oder WhatsApp an. Kontaktieren Sie uns zur Terminvereinbarung – Sie erhalten den Zugangslink rechtzeitig vor dem Gespräch per E-Mail.
Unverbindlich beraten lassen persönlich ehrlich lösungsorientiert
Sie haben ein rechtliches Anliegen oder möchten einfach Klarheit in Ihrer Situation? Wir nehmen uns Zeit für Sie – unverbindlich, persönlich und mit klarem Blick auf Ihre Lösungsmöglichkeiten.