Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen und nachträglich Mängel feststellen, stehen Ihnen nach Gewährleistungsrechte zu. Besonders bei versteckten Mängeln oder arglistigem Verschweigen kann der Verkäufer auch bei Privatkäufen haftbar gemacht werden. Wichtig ist, den Mangel zu dokumentieren und dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen. In vielen Fällen sind Verbesserung oder Austausch zu verlangen, erst dann kommt ein Preisnachlass oder Vertragsrücktritt in Betracht. Lassen Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig juristisch prüfen, bevor Fristen ablaufen.
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