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Worum geht’s konkret?
Wenn eine Krankheit eine bestimmte Therapie erfordert, stehen Betroffene oft vor dem Problem, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Häufig geschieht das mit dem Argument, es handle sich um eine nicht anerkannte Behandlung oder gar um eine Schönheitsoperation – wie etwa bei Lipödem-Erkrankungen. Auch sogenannte „Off-Label-Therapien“ werden von den Versicherungsträgern regelmäßig abgelehnt. Für die Betroffenen bedeutet das: Sie bleiben auf hohen Arzt- und Behandlungskosten sitzen, obwohl die Therapie medizinisch notwendig ist. Genau hier setzen wir an: Wir prüfen die medizinische und rechtliche Ausgangslage, klären, ob die Krankenkasse oder ein anderer Versicherungsträger leisten muss, und machen Ihre Ansprüche geltend – notfalls auch gerichtlich. Unser Ziel als Anwalt für die Geltendmachung von Behandlungskosten: dass Sie jene Behandlungskosten ersetzt bekommen, die Ihnen rechtlich zustehen, und Sie die notwendige Therapie tatsächlich in Anspruch nehmen können.
Typische Probleme in der Praxis
- Krankenkassen verweigern zu Unrecht die Kostenübernahme für notwendige Behandlungen (z. B. Off-Label-Therapien oder spezielle Operationen).
- Lipödem Erkrankte wird etwa die Liposuktion nicht bezahlt
- Medizinisch notwendige Nachbehandlungen, Medikamente oder Heilbehelfe werden als „nicht erforderlich“ eingestuft.
- Auch nach erfolgreicher Behandlung weigert sich die Krankenkasse, die Kosten zu übernehmen – obwohl der Therapieerfolg gerade die medizinische Notwendigkeit belegt.
- Therapien werden mit dem Hinweis abgelehnt, es handle sich um eine „experimentelle“ oder „noch nicht ausreichend erforschte“ Methode.
Wie wir helfen
Wir klären die Anspruchsgrundlage, sichten Belege und holen bei Bedarf medizinische Stellungnahmen ein. Als Anwalt für die Geltendmachung von Behandlungskosten vertreten wir Sie effizient bei Gericht und kämpfen um die Erstattung Ihrer Behandlungskosten, dessen Übernahme von der Krankenkasse abgelehnt worden ist. Wir koordinieren Gutachten und vertreten Sie außergerichtlich wie gerichtlich – mit dem Ziel, die volle und rechtzeitige Erstattung durchzusetzen. Realistisch, lösungsorientiert und mit klarer Kommunikation.
Fallbeispiel aus der Praxis
Unsere Mandantin litt an einer schweren Erkrankung, für die eine spezielle Operation notwendig war. Die Krankenkasse verweigerte die Kostenübernahme mit dem Argument, der Eingriff sei nicht ausreichend erprobt und daher nicht bewilligungsfähig. Die Operation wurde dennoch durchgeführt – mit Erfolg. Die Prognose verbesserte sich erheblich. Wir brachten Klage ein und konnten vor Gericht nachweisen, dass die Behandlung medizinisch notwendig und erfolgreich war. Das Gericht verpflichtete die Krankenkasse, die gesamten Operationskosten zu übernehmen. Für unsere Mandantin bedeutete das: finanzielle Entlastung und rechtliche Klarheit nach einer ohnehin belastenden Krankheitsphase.
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